Und schon wieder eine "vorsorgliche" Mitteilung aus dem Bezirksamt wg Widerspruch?!

Gesendet: Dienstag, 06. Dezember 2016 um 17:00 Uhr

Sehr geehrte Frau xxxxxx,

sehr geehrte Frau xxxxx,

 

hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass das Bezirksamt Wandsbek Ihrem Widerspruch nicht abhelfen konnte. Der dem Bescheid zu Grunde liegende Sachverhalt ist unverändert geblieben. Die Unzulässigkeit besteht unseres Erachtens weiterhin. Sie wird durch die den Widerspruch begründenden Darlegungen nicht entkräftet.

 

Daher haben wir den Widerspruch der Bezirksaufsichtsbehörde – Finanzbehörde, Bezirksverwaltung, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg – als Widerspruchsbehörde übergeben. Diese hat nach mündlicher Verhandlung abschließend über den Widerspruch zu befinden.

 

Ein Widerspruch soll innerhalb von 15 Werktagen nach Eingang bei der Bezirksaufsichtsbehörde beschieden werden. Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben. (§ 12 Absatz 2 Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz)

 Zurzeit liegen mir aus dem Kreise der Vertrauenspersonen nur ihre beiden E-Mail-Adressen vor. Bitte informieren Sie mich, wenn ich z.B. Herrn xxxxx noch in die Kontaktdaten aufnehmen soll.

Mit freundlichen Grüßen