GESETZE UND VERBOTE

Es ist wirklich erstaunlich - immer und immer wieder -  und natürlich auch in Hamburg. Es gibt sie wirklich: GESETZE die in der Regel nicht nur von uns Bürgern nicht nur beachtet sondern unter Strafandrohung auch EINGEHALTEN werden MÜSSEN. Immerhin ja mal von Politikern und Umweltbehörden geschaffen.

 

Nun kommt es immer häufiger zu mit uns geführten Interviews, Filmbeiträgen und manchmal auch zu "Diskussionen" in den einzelnen Behörden zu den B-Plänen R131,  R134, R135 u.v.a. in denen wir diese Einhaltung von Gesetzen verbindlich fordern.

 

Schauen wir heute einmal auf die Landesverordnung NATURSCHUTZGEBIET Stapelfelder Moor z.B. §4 und Folgende hier ... an.

 

Es nützen uns also KEINE sogenannten ausgehandelten "grüne Verträge" in geheimen, nicht öffentlichen Sitzungen. Die dann u.a. einen sogenannten "Tauschmechanismus" (? wie auf einem Basar) beinhalten.

In diesem Vertrag Hamburgs Grün erhalten heißt es u.a.:

„Während jegliche Eingriffe in Naturschutzgebiete tabu sind, gilt für alle Flächen in Landschaftsschutzgebiet oder dem Biotopverbund ein neuer TauschmechanismusWird eine dieser Flächen für den Wohnungsbau, Verkehrsinfrastruktur oder sonstige Bauprojekte in Anspruch genommen, muss diese verbindlich an anderer Stelle innerhalb der Hamburger Landesgrenzen ausgeglichen werden.“  

 

Nach dem Motto:  Paragraph 1 sagt: Die Regierung hat immer Recht. Paragraph 2: Sollte sie mal daneben liegen und kein Recht haben, tritt automatisch Paragraph 1 in Kraft. Wir nennen es auch "Hüttchenspiel" - Warum? Zerstöre ein Fläche in der Rahlstedter Feldmark und "ersetze" diese in Schleswig Holstein, Niedersachsen oder sonstwo.... Wie kann ich teilweise Jahrhunderte alte Landschaften ausgleichen???

 

Also dran denken: Es ist nicht alles GRÜN wo GRÜN draufsteht - es sind bald Wahlen!