Heute einmal Artikel 34 Grundgesetz (GG)

Artikel 34

"Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden."

Der Fall: Die Maut - im Moment "nur ca. 560.000 Millionen" Euro (über eine halbe Milliarde!) die als MÖGLICHER Schadenersatz im Raum stehen.... Sollte es sich bestätigen, reicht natürlich ein bloßer Rücktritt nicht - oder? (s. oben)

 

Oder hier: NTV vom 19.12.19:

"Die Deutsche Umwelthilfe will den bayerischen Ministerpräsidenten Söder in Zwangshaft sehen, weil der sich nicht an Urteile zur Luftreinhaltung hält."

 

Was hat das nun mit R131 zu tun - werden wieder einige fragen..... wir hoffen sehr, dass Gerichte hier noch einmal ins "Spiel" kommen - denn hier fehlt uns leider jedes Verständnis - warten wir ab .....