Evokationsrecht ? König? Mittelalter?

(Herausrufungsrecht) ist im mittelalterlichen und neuzeitlichen deutschen Recht das (später durch gegenläufige Nichtevokationsprivilegien geschwächte) Recht des Königs, jeden Rechtsstreit vor sein Hofgericht zu ziehen.

 

Woher kennen wir DAS denn.... in Hamburg...

(s. Rechtslexikon << hier)