Zaubertrick: Stapelfelder Moor... daher unantastbar

Vergessen wir auf keinen Fall die Aktivitäten rund um das NSG Stapelfelder Moor... Hier wurde ja schon rundherum mit Aufkauf von Ländereien geliebeugelt - ABER: Hier die Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Stapelfelder Moor" vom Kreis Stormarn.

 

Und auf Hamburger Seite ist ganz klar geregelt was verboten ist: lesen Sie hier unter § 2, insbesondere Absatz 8 + 9  wo es u.a. heißt:

 

8. bauliche Anlagen jeglicher Art, Frei- oder Rohrleitungen oder Einfriedigungen zu errichten, anzulegen oder zu verändern,

 

9. Wege, Treppen, Brücken oder Stege zu errichten, anzulegen oder zu verändern,

 

Darunter fallen also auch die geplanten "Verschönerungsaktionen" im Zuge der Planungen im Betrachtungsraum "Große Heide"!