Klagen gegen Rahlstedt131.... vorbeugen

Ach ja - was nicht nur die WAS und andere "Player" bestimmt wissen - und man nicht versuchen sollte "Einschüchterungsversuche" Bürgern gegenüber vorzunehmen:

 

Klagen kann man natürlich immer gegen einen Bebauungsplan. Daran ändern auch keine Evokation und auch keine Zahlungsverpflichtung gegen wen auch immer. Letztere kann auch nicht gegen klagende Bürger gerichtet sein. Verträge zulasten Dritter sind verboten und damit nichtig und B-Pläne werden nach Bundesrecht gemacht. Die Stadt kann daher keine Rechtsgrundlage für solche Schadensersatzansprüche erfinden. 

 

Bleiben wir also am Ball - wir bleiben dabei: KEIN MINVERVA PARK => KEIN VICTORIA PARK.

(weil dann kein interkommunales Gewerbegebiet mehr)