Gericht "urteilt" zu R131: Richter sieht KEINE Zerstörung des Biotops.....

Bild: © Bezirksamt Wandsbek

Bürger können sich bei der Wahl 2020 bei diesen Parteien bedanken:

 Oder direkt in der Bezirksamtsleitung hier....


...DENN "Zerstörung bereits abgeschlossen.."  Welch absurde Rechtsprechung in unserer Scheindemokratie - denn auch hier gilt "..wir müssen draußen bleiben.."

 

Bis heute - 31.8.2019 - prüft die Verwaltung in Wandsbek immer noch die "Vorweggenehmigungsreife" - und eine Unterschrift des Bezirksamtsleiters fehlt bis heute.

 

 Noch wichtiger: Die letztes Jahr beschlossenen Bebauungspläne  sind IMMER NOCH NICHT IM AMTLICHEN ANZEIGER VERÖFFENTLICHT..... hier "riecht" etwas ganz gewaltig...

 

Zitat:

"In 94 Fällen haben Ämter und Behörden die Vorweggenehmigungsreife seit 2007 für vorgezogene Baugenehmigungen genutzt. Das antwortete der Senat auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Heike Sudman. Nicht enthalten sind die Bezirke Wandsbek und Hamburg-Nord."

 

Und dieser Satz haut dem Fass den Boden aus - Zitat:

 

"Für Straßenbäume auf öffentlichem Grund sei „die Baumschutzverordnung nicht anzuwenden“.

 

Hier der Bericht einer Tageszeitung.....vom 30.8.2019 (sollte der Link eines Tages nicht mehr gehen, bitte bei uns melden)